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Die Verordnung explosionsfähige Atmosphären „VEXAT“ ist für jeden Arbeitgeber, der in seinen Arbeitsstäten brennbare Gas, Dämpfe, Nebel, oder Stäube lagert oder verarbeitet verpflichtet diese einzuhalten. Dadurch müssen Gefahrenquellen sowie Schutzmaßnahmen ermittelt und dokumentiert werden. Diese sind gemäß §5 in ein Explosionsschutzdokument einzutragen.
Dieses Dokument muss folgende Punkte beinhalten:
- Alle festgestellten Explosionsgefahren
- Zoneneinteilung der Explosionsgefahren
- Die primäre, sekundäre und konstruktive Gefahrenvermeidung
- Eignung die im Gefahrenbereich verwendeten Arbeitsmittel
- Prüfungen und Messungen
- Arbeitsfreigaben und Koordinierung
Betriebssmitteln die in explosiongefährdeten Bereichen verwendet werden müssen der Explosionsschutzverordnung „ExSV 2015“ entsprechen. Diese müssen gemäß den Ergebnissen des Explosionsschutzdokuments entsprechen. Diese Betriebsmittel müssen gemäß den Gesetzen und Normen dem jeweiligen explosionsgefährdeten Bereich entsprechen. Auch deren Projektierung und Errichtung ist nach den einschlägigen Normen durchzuführen.
Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für explosionsgeschützte Geräte und Anlagen, bin ich Ihr kompetenter Partner rund um das Thema Explosionsschutz.