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Der Gesetzgeber schreibt jeden Arbeitgeber vor, dass in den Arbeitsstätten vorhanden Geräte und Anlagen überprüft werden müssen. Diese können sich von Ex-Anlagen bis hin zu Elektrotechnischen Anlagen reichen. In den jeweiligen gesetzlichen Verordnung (AStV, ESV, VEXAT, DGÜW-V,...) sind die Prüfungsintervalle angeben.

Folgende Prüfungen können durchgeführt werden:

 - Explosionsgeschützte Anlagen

 - Elektrotechnische Anlagen

 - Unter Druck stehende Analgen

 - Sicherheitsbeleutungsanlagen

 - Absauganlagen

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