Der Gesetzgeber schreibt jeden Arbeitgeber vor, dass in den Arbeitsstätten vorhanden Geräte und Anlagen überprüft werden müssen. Diese können sich von Ex-Anlagen bis hin zu Elektrotechnischen Anlagen reichen. In den jeweiligen gesetzlichen Verordnung (AStV, ESV, VEXAT, DGÜW-V,...) sind die Prüfungsintervalle angeben.
Folgende Prüfungen können durchgeführt werden:
- Explosionsgeschützte Anlagen
- Elektrotechnische Anlagen
- Unter Druck stehende Analgen
- Sicherheitsbeleutungsanlagen
- Absauganlagen